Rentner beschäftigen: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber? Interview mit Wagner + Gräf

Was bedeutet Hinausschiebevereinbarung? Was steckt hinter Aktivrente? Rechtsanwälte Moritz Schulte und Justus Höll von der Kanzlei Wagner + Gräf erläutern die wichtigsten Regelungen.

Ein Rentner ist damit beschäftigt, am Schreibtisch auf einem Taschenrechner zu tippen. In der Hand hält er ein Papier, auf dem Tisch liegen Rechnungen und ein Stift.

Immer mehr Unternehmen setzen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeiter. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, Rentner weiter zu beschäftigen oder neu einzustellen?

Wir haben darüber mit den Rechtsanwälten Moritz Schulte und Justus Höll von der Kanzlei Wagner + Gräf gesprochen.

Welche Rolle spielen Erfahrung und Fachwissen?

Lexika.de: Viele Unternehmen sehen dem Ausscheiden langjähriger Mitarbeiter mit Sorge entgegen. Warum gewinnt es zunehmend an Bedeutung, Rentner weiter zu beschäftigen?

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Die Annahme, ältere Arbeitnehmer seien grundsätzlich weniger leistungsfähig, hält sich zwar hartnäckig, entspricht aber häufig nicht der Realität. Gerade Beschäftigte, die sich dem Ruhestand nähern oder diesen bereits erreicht haben, verfügen oftmals über jahrzehntelange Erfahrung und ein umfangreiches Fachwissen. Dieses Know-how lässt sich nicht kurzfristig ersetzen.

Lexika.de: Spielt dabei auch der Fachkräftemangel eine Rolle?

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Auf jeden Fall. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, offene Stellen mit qualifizierten Bewerbern zu besetzen. Da liegt es nahe, auf erfahrene Mitarbeiter zurückzugreifen, die die betrieblichen Abläufe bereits kennen und häufig auch bereit sind, weiterhin tätig zu bleiben.

Rentner beschäftigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Lexika.de: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht?

Rechtsanwalt Justus Höll: Das Erreichen der Regelaltersgrenze führt für sich genommen nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Allerdings enthalten viele Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen entsprechende Altersgrenzen.

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch eine sogenannte Hinausschiebevereinbarung verschoben werden. Diese Möglichkeit können Sie sogar mehrfach nutzen, ohne dass hierfür ein besonderer Sachgrund erforderlich wäre.

Der Anwalt warnt jedoch vor einem Fehler, der häufig gemacht wird: Die Vereinbarung muss noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen werden – nach dessen Beendigung ist dies nicht mehr möglich!

Wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist

Lexika.de: Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde?

Rechtsanwalt Justus Höll: Dann ist grundsätzlich eine Neueinstellung erforderlich. Soll diese befristet erfolgen, ist regelmäßig ein Sachgrund erforderlich. Das bietet sich insbesondere an, wenn der ehemalige Mitarbeiter nur vorübergehend eingesetzt werden soll, etwa bei Projektarbeiten, Vertretungen oder zur Unterstützung bei erhöhtem Arbeitsanfall.

Lexika.de: Was passiert, wenn Rentner dauerhaft dieselben Aufgaben übernehmen wie zuvor?

Rechtsanwalt Justus Höll: Dann kann es an einem zulässigen Sachgrund fehlen. Die Folge kann sein, dass rechtlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Deshalb sollten Arbeitgeber hier sehr sorgfältig vorgehen.

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Es empfiehlt sich, die Fortsetzung bereits vor dem Renteneintritt zu regeln. Das bietet deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten und vermeidet rechtliche Risiken. In vielen Fällen ist das die praktikabelste Lösung.

Rentner weiter beschäftigen: Alternative Modelle

Lexika.de: Gibt es neben der direkten Weiterbeschäftigung noch andere Modelle?

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Denkbar ist beispielsweise die Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ist der Beschäftigte bei einem anderen Unternehmen angestellt und an seinen früheren Arbeitgeber überlassen. Die gesetzlichen Vorgaben sind allerdings sehr streng.

Lexika.de: Manche Unternehmen ziehen freie Dienstverträge in Betracht. Wie bewerten Sie diese Lösung?

Rechtsanwalt Justus Höll: Hier ist Vorsicht geboten. Gerade bei ehemaligen Arbeitnehmern besteht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. Wenn der Beschäftigte die Tätigkeit aber im Wesentlichen wie zuvor ausübt, kann dies erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Lexika.de: Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen im schlimmsten Fall rechnen?

Rechtsanwalt Justus Höll: Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen in Betracht. Deshalb sollten Sie ein solches Modell sehr sorgfältig prüfen.

Rentner neu einstellen: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?

Lexika.de: Wie sieht die Situation aus, wenn ein Unternehmen erstmals einen Arbeitnehmer im Rentenalter einstellen möchte?

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Dann können Sie häufig die sachgrundlose Befristung nutzen. Dadurch lässt sich ein Arbeitsverhältnis für bis zu zwei Jahre befristet vereinbaren.

Welche Vorteile bringt die Weiterarbeit für Rentner?

Was steckt hinter der Aktivrente?

Lexika.de: Es ist immer wieder von der sogenannten Aktivrente die Rede. Was steckt dahinter?

Rechtsanwalt Justus Höll: Rentner dürfen zusätzlich zu ihrer Rente Einkommen erzielen. Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Das macht die Weiterbeschäftigung für viele Menschen noch attraktiver.

Lexika.de: Gilt diese Begünstigung auch für selbstständig tätige Rentner?

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Nein. Die Aktivrente gilt ausdrücklich nicht für Selbstständige. Auch das ist ein Argument, weshalb freie Dienstverträge nicht immer die beste Lösung darstellen.

Rentner beschäftigen: Typische Fehler

Lexika.de: Welche Fehler beobachten Sie in der Praxis besonders häufig?

Rechtsanwalt Moritz Schulte: Viele Arbeitgeber beschäftigen sich erst mit dem Thema, wenn der Renteneintritt unmittelbar bevorsteht oder das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Dabei lassen sich viele Probleme vermeiden, wenn frühzeitig über die passende Gestaltung nachgedacht wird.

Fazit: Welche Lösung ist für Arbeitgeber die richtige?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Rentner weiter zu beschäftigen oder neu einzustellen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb sollten Sie stets prüfen, welche Gestaltung den betrieblichen Bedürfnissen und den rechtlichen Anforderungen am besten entspricht.

Weitergehende Informationen zum Thema erhalten Sie bei Wagner + Gräf.

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