Das Münchner Oktoberfest zieht jährlich Millionen von Besuchern an. Neben der feierlichen Stimmung kommt es im Umfeld von Alkoholkonsum und großen Menschenmengen immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen. Solche Vorfälle auf der Wiesn haben für die Beteiligten oft nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen. Wer bei einer Rauferei verletzt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Ansprüche in Form von Schmerzensgeld geltend machen.
Zivilrechtliche Haftung nach einer Schlägerei
Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Schmerzensgeld findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist derjenige, der den Körper oder die Gesundheit eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Neben dem Ersatz von materiellen Schäden, wie beispielsweise Behandlungskosten oder Verdienstausfall, steht dem Verletzten bei einer Verletzung des Körpers auch eine angemessene Entschädigung in Geld für den erlittenen immateriellen Schaden zu. Dies soll einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und die Beeinträchtigung der Lebensqualität bieten.
Besondere Fallkonstellationen auf Volksfesten
In der Praxis der Rechtsprechung zeigen sich immer wieder skurrile und zugleich gefährliche Situationen. Ein typisches Beispiel ist eine körperliche Auseinandersetzung, bei der ein Beteiligter aufgrund seiner physischen Konstitution einen anderen dominiert. Setzt sich beispielsweise eine Person mit erheblichem Körpergewicht während einer Rauferei gezielt auf einen am Boden liegenden, körperlich deutlich unterlegenen Kontrahenten, liegt hierin eine erhebliche Verletzungshandlung. Die Gerichte bewerten solche Handlungen als gefährliche Körperverletzung, da das hohe Eigengewicht zu schweren inneren Verletzungen, Atemnot oder Quetschungen führen kann. In solchen Fällen ist die Pflicht zur Zahlung von Schmerzensgeld in der Regel unstrittig, da die Handlung weit über eine bloße Abwehraktion hinausgeht.
Einflussfaktoren auf die Höhe des Schmerzensgeldes
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist gesetzlich nicht festgeschrieben, sondern wird von den Gerichten im Einzelfall ermittelt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Die Schwere und das Ausmaß der physischen und psychischen Verletzungen.
- Die Dauer der stationären oder ambulanten medizinischen Behandlung.
- Das Vorliegen von dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sichtbaren Narben.
- Der Grad des Verschuldens des Schädigers, insbesondere ob vorsätzlich gehandelt wurde.
- Ein eventuelles Mitverschulden des Opfers, wenn dieses die Rauferei provoziert hat.
Sollte das Opfer durch eigenes Verhalten zur Eskalation beigetragen haben, kann dies den Anspruch auf Schmerzensgeld mindern. Dennoch entfällt der Anspruch bei schwerwiegenden Übergriffen meist nicht vollständig.
Beweissicherung und rechtliche Schritte
Für die erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine lückenlose Beweissicherung unerlässlich. Betroffene sollten unmittelbar nach dem Vorfall einen Arzt aufsuchen, um sämtliche Verletzungen attestieren zu lassen. Zudem ist es ratsam, Zeugen des Vorfalls namentlich zu erfassen und gegebenenfalls Fotos von den Verletzungen anzufertigen. Da die rechtliche Bewertung von Raufereien auf Großveranstaltungen komplex sein kann, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, um die Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.
Quelle: https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/schmerzensgeld-nach-rauferei-auf-der-oktoberfest_222_698532.html


