Bußgeldkatalog für Fahrer von PKW, LKW, Fahrrad und E-Scooter

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Änderungen vom 28. April 2020 wurden von den meisten Bundesländern wieder außer Kraft gesetzt, weil wegen eines Formfehlers Unsicherheit aufgetreten ist. Dies gilt aber hauptsächlich für die neu eingeführten Bußgelder – hier sollen vorerst wieder die alten Bußgelder gelten. Die für 2020 geänderten Verkehrsregeln der StVO bleiben aber bestehen.

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Neuerungen Bußgeldkatalog 2021

Geschwindigkeitsüberschreitungen:

  • Bußgelder bei fast allen Tatbeständen doppelt so teuer
  • Noch schneller fahren heißt höheres Bußgeld + Punkte in Flensburg
  • Höhere Bußgelder als außerorts, wenn man innerorts geblitzt wird

Bei Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von mindestens 26 km/h droht bereits ein Fahrverbot

Strafen bei Vorfahrts- oder Abbiegeverstößen

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen
20 € | neu: 40 €2neu: 1 Monat

Unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr
gebildete Rettungsgasse befahren
neu: 240 €neu: 2neu: 1 Monat

… mit Behinderung
neu: 280 €neu: 2neu: 1 Monat

… mit Gefährung
neu: 300 €neu: 2neu: 1 Monat

… mit Sachbeschädigung
neu: 320 €neu: 2neu: 1 Monat

Strafen im Verkehrsrecht für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer

TatbestandBußgeld

Gehweg oder Radweg verbotswidrig befahren
10 € | neu: 55 €

… mit Behinderung
15 € | neu: 70 €

… mit Gefährdung
20 € | neu: 80 €

… mit Sachbeschädigung
25 € | neu: 100 €

Missachtung von Rettungsgassen

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot

Auf der Autobahn oder einer Außerortsstraße keine
freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen gebildet, trotz stockendem Verkehr

200 € 2 neu: 1 Monat

Unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr
gebildete Rettungsgasse befahren

neu: 240 € neu: 2 neu: 1 Monat

… mit Behinderung
neu: 280 € neu: 2 neu: 1 Monat

… mit Gefährdung
neu: 300 € neu: 2 neu: 1 Monat

… mit Sachbeschädigung
neu: 320 € neu: 2 neu: 1 Monat

Durchfahrtsverbote und Umweltverstöße

Wer das Durchfahrtsverbot missachtet oder Umweltverstöße begeht, muss künftig mit wesentlich höheren Strafen rechnen als zuvor. Teilweise steigen die Strafen um ein 8-faches.

Falsches Parken oder Halten

Viele Tatbestände, die das Halten und Parken betreffen, wurden neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Bestehende Verstöße werden teurer und wesentlich härter bestraft als vorher.

Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht

Strafen, bei denen beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder die sogar eine Sachbeschädigung nach sich ziehen, haben sich zum vorherigen Bußgeldkatalog verdoppelt.

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