Der Führerschein – Kosten, Voraussetzungen, Pflichten

Die wichtigsten Voraussetzungen, was Sie beachten sollten und wieso Sie Ihren Führerschein vielleicht umtauschen müssen ...

Lächelnder junger Mann hält seinen Führerschein hoch und zeigt darauf.

So setzen sich die Kosten zusammen

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Kosten für den Führerschein deutlich. Durchschnittlich können Sie jedoch mit 1.500 bis 2.500 Euro für den Auto-Führerschein (Klasse B) rechnen.
Je mehr Fahrstunden benötigt werden, desto teuerer wird auch der Schein. Eine Fahrstunde kostet zwischen 30 und 45 Euro. Bei den verpflichtenden 12 Sonderfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) fallen höhere Gebühren an. Muss eine Prüfung wiederholt werden, kommen für jede weitere Prüfung noch Kosten obendrauf.
Vergleichen Sie am besten auch die Preise der einzelnen Fahrschulen, denn diese können auch nochmal deutlich variieren.
Achtung! Der Führerschein muss aber in der Nähe des eigenen Wohnorts gemacht werden.

Was Sie alles für den Führerschein brauchen …

Je nach Führerschein-Klasse bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. Am einfachsten zu beschaffen und für alle Klassen benötigt: Ein biometrisches Passfoto.

Welchen Erste-Hilfe-Kurs brauchen Sie?

Führerscheinanwärter müssen einen Erste-Hilfe-Kurs belegen, der mindestens neun Unterrichtseinheiten mit je 45 min umfasst. Dies ist seit 2015 für alle Führerschein-Klassen einheitlich. Ein LSM-Kurs (Kurs für Lebensrettende Maßnahmen) reicht nicht mehr aus.
Einmal absolviert, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Auffrischung. Es ist jedoch ratsam, alle paar Jahre einen Auffrischungs-Kurs zu belegen, um im Notfall bestens vorbereitet zu sein.

Sehtest: Nicht für alle Klassen gleich

Der Sehtest beim Optiker oder Augenarzt wird benötigt für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Die Sehleistung muss auf beiden Augen mindestens 70 % betragen. Ist dies nur mit Sehhilfe möglich, wird diese auf dem Führerschein vermerkt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ist eine vollständige Augenärztliche Untersuchung notwendig.

Wie alt müssen Sie für welche Klasse sein?

Mit 16 Jahren kann der Führerschein der Klassen AM und A1 (z.B. Roller, Moped etc.), sowie T und L (Traktoren und Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten) erworben werden.
Mit 17 Jahren können Sie den Führerschein der Klasse B (Auto) und BE (Anhänger) machen.
Bis zum Alter von 18 Jahren ist das Fahren aber nur mit einer Begleitperson erlaubt, die zuvor angemeldet worden ist. Voraussetzungen: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mehr als 5 Jahre einen Auto-Führerschein besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Ab 18 Jahren kann die Prüfung zum Führerschein der Klassen C, CE, C1, C1E (z.B. LKW, LKW mit Anhänger etc.), D, DE, D1 und D1E (z.B. Kleinbus, Bus, Bus mit Anhänger etc.) abgelegt werden.
Ab 24 Jahren können Sie den Führerschein der Klasse A (Motorrad) machen.
Ausnahme: Mit 18 Jahren kann der Führerschein der Klasse A2 (sog. “gedrosselte” Motrorräder) erworben werden. Nach zwei Jahren Erfahrung ist mit frühestens 20 Jahren der Führerschein der Klasse A auch möglich.
Das Alter muss erreicht sein, wenn der Führerschein übergeben wird. Die Fahrschule kann aber bereits ein halbes Jahr vorher besucht werden.

Die Probezeit …

Sie gilt nicht für die Klassen AM, T und L.
Generell läuft sie zwei Jahre lang nach Aushändigung des Führerscheins. Bei schwerwiegendem Verstoß im Straßenverkehr wird sie auf vier Jahre verlängert. Während der Probezeit gilt die 0,00 Promille-Grenze – das bedeutet absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger.
Achtung! Die Probezeit endet nach zwei Jahren – die 0,00 Promille-Grenze gilt jedoch weiterhin bis zum Alter von 21 Jahren.

Führerschein zu Hause vergessen?

Haben Sie den Schein bei einer Kontrolle nicht bei sich, kostet das ein Bußgeld von 10 Euro. Es gilt jedoch nicht als “Fahren ohne Fahrerlaubnis”, denn diese liegt trotzdem vor. Bewahren Sie den Führerschein am besten nicht im Geldbeutel auf, sondern im Auto. So haben Sie ihn stets dabei, falls Sie ohne Geldbeutel das Haus verlassen.
Aber dran denken, falls Sie ausnahmsweise mit einem anderen Fahrzeug fahren!

EU-Führerschein und Internationaler Führerschein

Ihr “normaler” Führerschein ist der EU-Führerschein. Mit diesem dürfen Sie in allen Ländern der EU fahren.
Für Länder außerhalb der EU müssen Sie den internationalen Führerschein beantragen, der jedoch nach drei Jahren seine Gültigkeit verliert. Er kann anschließend nicht verlängert werden, Sie müssen ihn also wieder neu beantragen.

Ihr Führerschein hat ein Ablaufdatum!

Am 19. Januar 2013 gab es eine Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung, um Missbrauch und Dokumentenfälschung zu vermeiden. Alle Führerscheine, die nach diesem Stichtag ausgestellt worden sind, haben nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen anschließend verlängert werden. Haben Sie Ihren Schein vor diesem Datum erhalten, ist er zunächst weiterhin gültig. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen Sie ihn aber umschreiben lassen!

Die Begriffe “Fahrerlaubnis” und “Führerschein” werden unterschieden.
Die Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis, dass die Person fahren darf. Der Führerschein ist das Dokument. Die Fahrerlaubnis bleibt also gültig, nur das Dokument muss erneuert werden.


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