Einkaufswagen beschädigt Auto: Wer haftet für den Schaden?

Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Einkaufswagennutzer verurteilt, den Schaden am Fahrzeug der Klägerin zu ersetzen.

Eine Frau holt Einkaufstüten aus ihrem Einkaufswagen, dahinter ist ein Auto mit offener Fahrertür.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt: Sie stellen den Einkaufswagen neben Ihrem Auto ab, drehen sich zum Einladen der Einkäufe um – und plötzlich setzt sich der Wagen auf einem leicht abschüssigen Parkplatz in Bewegung. Wenige Sekunden später prallt er gegen ein anderes Fahrzeug. Der Einkaufswagen beschädigt das Auto: Wer muss nun für den Schaden aufkommen?

Tatsächlich ist die Antwort nicht so eindeutig. Denn nicht immer übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden. Unter bestimmten Voraussetzungen haften Sie sogar persönlich.

Wer haftet, wenn ein Einkaufswagen ein Auto beschädigt?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Einkaufswagen benutzt, muss dafür sorgen, dass dieser nicht unkontrolliert wegrollen kann. Kommt es dennoch zu einem Schaden, haftet in der Regel die Person, die den Einkaufswagen nicht ausreichend gesichert hat.

Genau dies entschied auch das Amtsgericht München. In dem verhandelten Fall rollte ein Einkaufswagen auf einem abschüssigen Parkplatz gegen ein geparktes Auto und beschädigte dieses. Das Gericht verurteilte den Nutzer des Einkaufswagens zum Schadensersatz (AG München, Urteil vom 05.02.2014, Az. 343 C 28512/12).

Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Viele gehen davon aus, dass in einem solchen Fall automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringt. Das ist jedoch häufig nicht der Fall.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden grundsätzlich nur dann, wenn sie beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Rollt jedoch ausschließlich der Einkaufswagen gegen ein anderes Fahrzeug, verwirklicht sich nach der überwiegenden Rechtsprechung gerade nicht die typische Betriebsgefahr des Autos.

Deshalb haftet regelmäßig der Nutzer des Einkaufswagens selbst. Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese den Schaden häufig – vorausgesetzt, der Schaden ist nach den Versicherungsbedingungen mitversichert.

Einkaufswagen beschädigt Auto: Muss die Polizei informiert werden?

Kommt es durch einen Einkaufswagen zu einem Schaden an einem fremden Fahrzeug, sollten Sie nicht einfach wegfahren.

Auch wenn Sie nicht mit dem Auto gefahren sind, kann es sich rechtlich um einen Verkehrsunfall auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz handeln. Ist der Fahrzeughalter nicht erreichbar, sollten Sie den Schaden der Polizei melden oder eine angemessene Zeit auf den Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs warten. Wer den Unfallort einfach verlässt, riskiert unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte seinen Einkaufswagen auf einem leicht abschüssigen Parkplatz nicht ausreichend gesichert. Der Wagen rollte gegen das Fahrzeug der Klägerin und verursachte einen Sachschaden.

Das Gericht stellte klar, dass der Schaden nicht durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden war. Verantwortlich war vielmehr der Nutzer des Einkaufswagens, der seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Deshalb musste er den entstandenen Schaden ersetzen.

So vermeiden Sie Schäden durch Einkaufswagen

Schon mit wenigen einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren:

  • Stellen Sie den Einkaufswagen niemals ungesichert auf abschüssigen Parkflächen ab.
  • Halten Sie den Wagen während des Beladens fest oder blockieren Sie ihn.
  • Lassen Sie Kinder einen Einkaufswagen nicht unbeaufsichtigt schieben.
  • Bringen Sie den Einkaufswagen nach dem Einkauf möglichst sofort zurück.

Fazit: Kleine Unachtsamkeit – große Folgen

In den meisten Fällen haftet derjenige, der den Einkaufswagen benutzt und nicht ausreichend gesichert hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist hierfür nicht unbedingt zuständig. Umso wichtiger ist eine private Haftpflichtversicherung, die solche Schäden häufig übernimmt.

Mit etwas Aufmerksamkeit lässt sich ein solcher Vorfall jedoch meist ganz vermeiden.

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