Jeder Autofahrer weiß, dass er den Fahrzeugschein im Auto mit sich führen muss. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle keinen Fahrzeugschein vorweisen kann, muss ein Bußgeld oder Verwarngeld zahlen. Vor allem, wenn mehrere Leute das Auto benutzen, ist man versucht, die Fahrzeugpapiere im Auto zu lassen. Doch das kann unter Umständen Probleme bereiten.
Die klassische Situation: Sie sind mit dem Auto unterwegs und gelangen in eine Polizeikontrolle. Die Polizei fragt Sie nach Ihrem Führerschein sowie den Zulassungsbescheinigungen für Ihr Kfz. Während es für den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) keine Mitführungspflicht gibt, müssen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unbedingt vorweisen können. Viele fragen sich daher, ob sie den Fahrzeugschein im Auto lassen sollten. Im Folgenden erklären wir, ob es ratsam ist, die Fahrzeugpapiere im Auto zu deponieren, ob die Versicherung zahlt, wenn man Ihr Kfz mitsamt Fahrzeugschein entwendet und ob es ausreicht, die Fahrzeugpapiere in Kopie mitzuführen.
Auto und Fahrzeugpapiere weg
Viele Autofahrer lassen aus Bequemlichkeit ihre Zulassungsbescheinigung im Auto. Das ist besonders oft bei Familien der Fall, die sich ein Fahrzeug teilen. Es ist einfach lästig, immer nach den Papieren zu schauen. Oft liegt dann der Schein einfach im Handschuhfach oder hinter einer Blende. Doch das kann riskant werden, wenn jemand das Auto entwendet. Der Dieb besitzt dann nicht nur das Auto, sondern auch noch ein dazugehöriges offizielles Dokument. Bei einer Kontrolle kann er das Original vorzeigen und das Auto problemlos ins Ausland überführen.
Fahrzeugschein im Auto lassen – wie sieht es mit der Versicherung aus?
Wer es dem Dieb so einfach macht, handelt sich selbst Schwierigkeiten mit der Versicherung ein. Die meisten Versicherer wollen in solchen Fällen nicht zahlen, weil aus ihrer Sicht Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gerichte geben ihnen teilweise Recht. So sieht es beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) Celle (AZ.: 8 U 62/07), das eine Kaskoversicherung in einem solchen Fall von der Zahlung freisprach. Aus Fahrlässigkeit habe der Versicherte die Gefahr erhöht (§ 23 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)). Anders sieht es dagegen das OLG Oldenburg (AZ.: 5 U 153/09). Dessen Ansicht nach ist die Erhöhung der Gefahr nur sehr gering. Wichtig sei nur, dass die Zulassungsbescheinigung im Auto nicht gut sichtbar lag und der Dieb somit nicht wissen konnte, dass die Papiere dort aufbewahrt wurden. Doch im Angesicht dieser unterschiedlichen Auffassungen ist es sicherer, die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht dauerhaft im Fahrzeug zu belassen.
Kopie der Fahrzeugpapiere im Auto hinterlegen?

Statt mit dem Original herumzufahren, lassen manche Autofahrer eine Kopie vom Fahrzeugschein in ihrem Wagen. So geraten Diebe nicht an das echte Dokument. Doch das hilft bei einer Polizeikontrolle wenig. Hier wird das Original verlangt. Auch wenn manche Polizisten Verständnis für diese Idee haben, schützt das nicht unbedingt vor einem Verwarnungsgeld. Leider reicht auch eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins nicht aus, um die Mitführungspflicht zu erfüllen und die Legitimation zum Führen des Kfz nachzuweisen.
Fazit – Fahrzeugschein wo aufbewahren?
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist von entscheidender Bedeutung, die Fahrzeugpapiere sicher aufzubewahren, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Es wird dringend empfohlen, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht dauerhaft im Auto zu lassen. Stattdessen sollten Sie sie an einem sicheren Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren und bei Benutzung des Fahrzeugs im Original mit sich führen.




