Gesetzesänderungen im Februar 2022

Ab Februar 2022 gelten neue Gesetze und Regelungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.

Gesetzesänderungen im Februar 2022

Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt?

Unternehmen dürfen nur noch bis Ende Februar 2022 Verträge mit längeren Kündigungsfristen anbieten. Oft hat man hier als Kunde eine Frist von drei Monaten. Kündigt man nicht rechtzeitig, läuft der Vertrag meist automatisch weiter. So kann es passieren, dass Sie ein ganzes Jahr an den neuen Vertrag gebunden sind. Dies gilt häufig in Fitnessstudios oder bei der Online-Partnervermittlung.

Ab März 2022 dürfen Laufzeitverträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Kündigen Sie auch dann nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet, Sie können erneut mit der Frist eines Monats kündigen.

Unser Tipp: Warten Sie bis zum März, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen.
(Für Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträge gilt die neue Gesetzgebung bereits seit Ende 2021.)

Längere Frist für die Steuererklärung

Sie lassen Ihre Steuererklärung von der Lohnsteuer-Hilfe oder einem Steuerberater erstellen? Wie schon in den Jahren zuvor, müssen Sie auch in diesem Jahr Ihre Steuererklärung nicht bis Ende Februar fertig haben. Um Steuerberater zu entlasten, ist die Frist bis zum 31. Mai 2022 verlängert worden.

Neue Batterieverordnung ab 2022

Die EU-Batterierichtlinie stammt aus dem Jahre 2006. Im Februar 2022 will sich das Europaparlament um eine neue Batterieverordnung bemühen. Herstellung und Recycling von Batterien sollen künftig ressourcenschonender und umweltfreundlicher geschehen.

Social Media muss strafbare Inhalte melden

Die Regierung hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für Februar 2022 erweitert. Bisher haben die Betreiber von Social Media strafbare Inhalte lediglich entfernt.
Künftig müssen sie diese Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Ziel ist es, Hass in sozialen Netzwerken zu bekämpfen. Dies wird für das Jahr 2022 voraussichtlich jede Menge neue Strafverfahren nach sich ziehen. Rechtswidrige Inhalte sollen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gemeldet werden. So werden die Verfasser solcher Inhalte zur Rechenschaft gezogen.

Es ist jedoch umstritten, wie wirksam diese Methode ist. Denn bereits jetzt werden nicht alle Inhalte gelöscht, die Nutzer als strafbar gemeldet haben. Ob diese dann an das BKA gemeldet werden, bleibt abzuwarten. Auch kann es passieren, dass die Social Media-Betreiber künftig auch Inhalte löschen oder sogar melden, die gegen gar kein Gesetz verstoßen.

Neuer Corona-Impfstoff „Novavax“

Ab Februar 2022 soll der neue Corona-Impfstoff aus den USA „Novavax“ in Deutschland verfügbar sein. Es handelt sich hierbei nicht um einen RNA-Impfstoff, sondern um eine protein-basierte Variante – ähnlich wie ein Totimpfstoff.


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