Gesetzesänderungen im September 2022

Ab September 2022 gelten neue Gesetze und Regelungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.

Ein Richterhammer und eine goldene Waage liegen auf einem Tisch und spiegeln sich darin.

Energiepauschale für Arbeitnehmer ab September

Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erhalten ab September 2022 die „Energiepreispauschale“. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Auszahlung von 300 Euro nach dem Steuerentlastungsgesetz 2022. Die Energiepauschale soll Arbeitnehmer aufgrund der steigenden Energiekosten unterstützen. Arbeitnehmer erhalten diese Pauschale mit ihrem Arbeitslohn für den Monat September. Sie wird aber mit dem Lohnsteuerabzug versteuert.

Tarifgebundene Löhne für Pflegekräfte

Ab September 2022 müssen Pflege- und Betreuungskräfte tarifgebunden bezahlt werden. Hat der Träger keinen Tarifvertrag ausgehandelt, muss er nachweisen, dass seine Mitarbeiter trotzdem mindestens in Höhe des regional gültigen Tarifvertrags entlohnt werden. Diese Neuerung betrifft weniger konfessionelle Träger, da diese meist bereits nach Tarif bezahlen, sondern mehr private Träger und Familienunternehmen in der Pflege. Dies begünstigt also nicht unbedingt eine bessere Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften. Wenn sie bereits nach Tarif entlohnt werden, ändert sich hier nichts.

Tankrabatt und 9-Euro-Ticket laufen aus

Ab September 2022 gilt das beliebte 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn nicht mehr. Obwohl es in Deutschland großen Anklang gefunden hat, existiert noch keine Regelung für eventuelle Nachfolgeangebote mit vergünstigten Tarifen. Auch für Benzin und Diesel müssen wir wieder den vollen Preis bezahlen. Sowohl bei den Spritpreisen als auch bei den Preisen im öffentlichen Nahverkehr müssen wir dieses Jahr mit weiteren Preiserhöhungen rechnen.

E-Rezepte: Pflicht für Apotheken ab September

Ab September 2022 sind alle Apotheken in Deutschland verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen und zu bearbeiten. Das E-Rezept ist eine digitale Variante des bisherigen Verschreibungszettels. In der Apotheke kann der Code über Ihr Smartphone oder Tablet mit einem speziellen Gerät ausgelesen werden. Nach und nach sollen die E-Rezepte in Praxen und Krankenhäusern das gedruckte Rezept ersetzen.

Energiesparmaßnahmen für öffentliche Gebäude

Energiesparen gilt momentan als wichtigste Maßnahme, um eine Gas-Knappheit zu verhindern. Deshalb tritt ab September 2022 bis voraussichtlich Februar 2023 eine Verordnung zum Energiesparen in Kraft. In öffentlichen Gebäuden soll es kein warmes Wasser mehr zum Händewaschen geben und die Raumtemperatur darf nicht über 19 Grad liegen. Flure und andere Gebäudeflächen, wo sich Personen nicht dauerhaft aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden. Medizinische Einrichtungen, sowie Schulen oder Kindertagesstätten sind hiervon ausgenommen. Öffentliche Gebäude oder Statuen werden nicht mehr von außen beleuchtet. Leuchtreklame soll ab 22 Uhr erlöschen. Ladentüren und Eingänge dürfen nicht mehr dauerhaft offenstehen.

Diese Energievorschriften gelten im Privathaushalt

In Mietwohnungen oder -häusern sind gibt es keine verpflichtenden Mindest-Temperaturen. Vermieter sind dazu angehalten, ihre Mieter zum Energiesparen aufzurufen, dürfen jedoch keine festen Vorgaben machen. Ihren privaten Innen- oder Außenpool dürfen Sie ab sofort nicht mehr mit Gas oder aus dem Stromnetz betreiben – es sei denn, dies ist zur Instandhaltung des Pools oder für therapeutische Anwendungen unerlässlich.


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