Impfung in medizinischen Berufen Pflicht
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Die Entscheidung liegt bei jeder Person selbst. Jedoch kann es berufsbezogen sein, dass eine Impfung verpflichtend ist. Medizinisches Fachpersonal zum Beispiel muss sich nach dem Infektionsschutzgesetz gegen das Corona Virus impfen lassen, eine Impfunfähigkeits-Bescheinigung vorlegen oder einen Genesen-Status vorweisen. Der Genesenennachweis verfällt jedoch nach drei Monaten. Danach gilt erneut die Impfpflicht – Sie müssen die Impfung innerhalb eines Monats nachholen.
Nur wenige werden von der Impfpflicht befreit
In seltenen Fällen können Sie sich von einem Arzt von der Impfpflicht befreien lassen. Meist gilt dieses Attest jedoch nur für eine begrenzte Zeit – zum Beispiel, wenn Sie akut erkrankt sind. Generell gibt es nur wenige gesundheitliche Gründe, weshalb Personen dauerhaft nicht gegen das Corona Virus geimpft werden können. Sind Sie allergisch gegen Bestandteile des Impfstoffs, können Sie meist einen anderen Impfstoff erhalten. Somit wird kaum ein Arzt eine dauerhafte Impfunfähigkeits-Bescheinigung ausstellen.
Bescheinigungen aus dem Internet
Aus diesem Grund existieren im Internet diverse Websites, die damit werben, Impfunfähigkeits-Bescheinigungen zu erstellen. Hier soll durch Allergologen geprüft werden, ob ein Risiko durch die Impfung besteht. Anschließend erhalten die Patienten gegen Bezahlung eine Impfunfähigkeits-Bescheinigung, die sie beim Arbeitgeber, bei der Krankenkasse und beim Gesundheitsamt abgeben können. Oft sind auch diese Bescheinigungen zeitlich begrenzt.
Online-Bescheinigung nicht rechtskräftig
Vorsicht bei solchen Bescheinigungen aus dem Internet! Auch wenn ein Arzt diese Impfunfähigkeits-Bescheinigung online ausstellt – sofern dieser keine Untersuchung bei Ihnen durchgeführt hat, ist die Bescheinigung nicht rechtskräftig. Eine aus der Ferne gestellte Prognose aufgrund von Schilderungen Ihres Gesundheitszustands ersetzt keine persönliche Untersuchung.
Impfunfähigkeits-Bescheinigung kann zu Strafe führen
Legen Sie eine solche Impfunfähigkeits-Bescheinigung aus dem Internet bei Ihrem Arbeitgeber vor, riskieren Sie sogar eine Kündigung! Denn diese Bescheinigung erweckt nur den Anschein eines ärztlichen Zeugnisses, womit Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen. Beim Arbeitsgericht Lübeck wurde im Urteil vom 13.4.2022, 5 Ca 189/22 die Kündigung aufgrund der Impfunfähigkeits-Bescheinigung aus dem Internet für rechtens erklärt. Ein unrichtiges Gesundheitszeugnis kann sogar zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.