Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.

Schwarzer Kopf von der Seite abgebildet, der viele digitale Bilder beinhaltet.

Was ist Streaming?

Streaming meint die Wiedergabe von digitalen Inhalten, wie Musik, Filme oder Serien. Unterschieden wird zwischen Video on Demand (VoD) und Live-Streaming. Video on Demand bedeutet Streaming auf Abruf, wobei die gegen eine monatliche Gebühr genutzt werden können. Dort können Filme und Serien zu einem beliebigen Zeitpunkt angeschaut, pausiert und fortgesetzt werden. Beim Live-Streaming werden Inhalte in Echtzeit gestreamt. Wie bei einer Live-Übertragung im Fernsehen. Auch hier kann teilweise pausiert oder zurückgespult werden.

EuGH Urteil – illegales Streaming stellt Urheberrechtsverletzung dar

Das kostenlose Streaming von Inhalten war lange Zeit eine rechtliche Grauzone. 2017 hat der EuGH in einem Urteil jedoch festgelegt, dass illegale Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Nicht nur die Bereitstellung oder Verbreitung ist rechtswidrig. Jeder, der diese Streaming-Dienste nutzt, macht sich seither ebenfalls strafbar.

Welche Strafen drohen bei illegalem Streaming?

Wenn die Nutzung von illegalen Streaming-Diensten nachgewiesen werden kann, ist mit Verfahrenskosten von 150 Euro zu rechnen. Der Schadensersatz pro Film liegt dabei nur bei circa fünf bis zehn Euro, dazu kommen die Abmahnkosten. Die Strafe mag gering erscheinen, jedoch kann theoretisch jeder angesehene Film ein separates Verfahren bedeuten, wenn unterschiedliche Parteien die Rechte innehaben.

Wie kann ich illegale Streams erkennen?

Ein eindeutiger Indikator ist der Kostenfaktor. Wenn Kinofilme und Serien kostenfrei angesehen werden können, ist der Streamingdienst meist illegal. Zudem verlangen illegale Dienste meist Geld für eine Darstellung in besserer Qualität. Wenn bestimmte Filme kurz nach Kinostart zur Verfügung stehen oder eindeutig zu erkennen ist, dass die Aufnahme im Kino mitgefilmt wurde, sind die Angebote ebenfalls als rechtswidrig einzustufen.

Es gibt verschiedene große Anbieter, die für das Streamen von Filmen, Serien oder Sportveranstaltungen genutzt werden können. Dafür ist in der Regel ein Abo abzuschließen, wobei die Angebote einen oder mehrere Monate kostenlos getestet werden können. Die Qualität der Inhalte ist bei diesen Anbietern deutlich besser. Filme, die aktuell im Kino laufen sind für gewöhnlich noch nicht verfügbar. Zu den bekannten, seriösen Anbietern zählen Netflix, Amazon Prime, Disney+ und Sky.


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