Personalausweis abgelaufen: Und nun?

Erfahren Sie, wie lange ein Personalausweis gültig ist und welche rechtlichen Konsequenzen auf Sie zukommen, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist und Sie keinen neuen haben.

Gültigkeit Personalausweis

Wie lange ist so ein Personalausweis eigentlich gültig?

Bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig. Wann der Ausweis abläuft, erfahren Sie mit einem Blick auf diesen, denn das Gültigkeitsdatum ist immer auf auf dem Personalausweis direkt vermerkt.

Wann wird der Personalausweis ungültig?

Laut Personalausweisgesetz – PAuswG, besteht in Deutschland eine allgemeine Ausweispflicht für alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren.

Der Ausweis ist gemäß PAuswG §28 dann ungültig und nicht mehr nutzbar, wenn

1. die angegeben Gültigkeitsdauer abgelaufen ist,

2. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,

3. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind oder

4. gegen den Ausweisinhaber eine Anordnung im Sinne des § 6a Absatz 2 ergangen ist und er den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlassen hat.

Benutzen Sie darüber hinaus Ihren alten Personalausweis und haben noch keinen neuen, kann es zu einer Strafe in Form eines Bußgelds in Höhe von bis zu 3.000 Euro kommen. In der Regel kommt dieser Betrag nur sehr selten vor. Die meisten Bußgelder in einem solchen Fall bewegen sich zwischen 10 und 100 €.

Beantragung Personalausweis

Kümmern Sie sich so schnell wie möglich um einen Termin für die Beantragung eines neuen Ausweises, am besten schon ein paar Wochen vor dessen Ablaufdatum! Es kann nämlich aufgrund der Bearbeitungszeiten einige Wochen in Anspruch nehmen, bis der neue Ausweis fertig gestellt und abholbereit ist.

Die zuständige Stelle zur Beantragung ist das Bürgeramt Ihres Wohnortes. Bei mehreren Wohnorten liegt die Zuständigkeit beim Hauptwohnort. Beantragen Sie einen neuen Personalausweis bei einem Amt außerhalb Ihres Wohnorts, fällt eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro an.

Das sollten Sie bei Ihrem Termin dabeihaben:

  • alten Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr).
  • Nachweis über Heirat oder Scheidung, wenn sich der Familienname geändert hat, seit der Ausstellung des letzten Ausweises.

Verordnung über Gebühren für Personalausweise des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und EID-Karten-Gebührenverodnung – PAUSWGEBV). Stand April 2023:

  • Antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37 Euro
  • Antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro

Ähnliche Artikel


Nach oben