Umgangs- und Sorgerecht: Wo liegt der Unterschied?

Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht dienen dem Wohl Ihres Kindes. Aber welche Unterschiede bestehen zwischen diesen Rechten?

Unterschied zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern

Nach BGB sind beide Elternteile berechtigt und damit auch verpflichtet, das Kind zu versorgen, solange es minderjährig ist. Sie müssen sich sowohl um das Kind als auch dessen finanzielles und materielles Vermögen kümmern. Sind die Elternteile jedoch nicht verheiratet oder leben nicht zusammen, hat die Mutter automatisch von Geburt an das alleinige Sorgerecht. Um dieses auch als zweites Elternteil zu erlangen, muss der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Ein nicht leiblicher Partner oder eine Partnerin müssten das Kind adoptieren, um ebenfalls das Sorgerecht zu erhalten – jedoch erst nach der Geburt.

Wer hat das Sorgerecht bei einer Trennung?

Bei einer Trennung oder Scheidung hat die Mutter weiterhin das alleinige Sorgerecht. Die Mutter kann angeben, dass sie mit einem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden ist. In einem solchen Fall hat der zweite Elternteil die Möglichkeit, es beim Familiengericht zu beantragen. Auch gegen diesen Antrag darf die Mutter jedoch Widerspruch einlegen, sodass häufig eine Einigung vor Gericht vonnöten ist.

Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht

Auch beim Umgangsrecht haben grundsätzlich beide Elternteile nach BGB das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Genauso hat das Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Können sich die Elternteile nicht auf eine Umgangsregelung einigen, muss eine Besuchsregelung gerichtlich erfolgen. Damit wird bestimmt, wie oft ein Elternteil das Kind sehen darf. Wichtig: Sie haben auch dann ein Umgangsrecht, wenn das Sorgerecht beim anderen Elternteil liegt.

Wer bestimmt, wo sich das Kind aufhält?

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Teilbereich des Sorgerechts. Von Beginn an haben beide Elternteile das Recht, zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält und wo es wohnt. Das besteht auch nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin für beide Elternteile. Laut BGB bestimmt immer der Elternteil, bei dem das Kind sich gerade befindet, wo sich dieses aufhalten darf. Achtung: Das gilt nur, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gerichtlich einem Elternteil zugesprochen wurde.

Wenn Sorgerecht und Umgangsrecht vor Gericht stehen

Wenn Eltern nach der Trennung kein gemeinsames Sorgerecht wünschen, kann das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen werden. Das Gericht entscheidet hier immer zugunsten des Kindeswohls. Obwohl trotzdem ein Umgangsrecht besteht, kann dieses bei Kindeswohlgefährdung außer Kraft gesetzt werden. Bei schwerwiegenden Gefahren für das Wohl des Kindes kann der Kontakt zum Kind untersagt werden. Das sind unter anderem Alkohol- oder Drogenabhängigkeit des Elternteils oder Kindesmissbrauch.

Fazit

Das Sorgerecht bestimmt also, wer das Kind erzieht, sich um sein Wohlergehen und sein Vermögen kümmert. Meist beinhaltet dieses auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Umgangsrecht regelt, wann und wie oft ein Elternteil das Kind sehen darf. In der Zeit, wo sich das Kind bei einem Elternteil befindet, darf dieser bestimmen, wo sich das Kind aufhält.

Wenn sich Eltern trennen, steht das Kind häufig im Zentrum des Konflikts. Lesen Sie HIER mehr über die Gefahr der Eltern-Kind-Entfremdung.


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