Arbeitsrecht

Arbeitgeberdarlehen – Tarifliche Ausschlussfrist

Aktenzeichen  6 AZR 579/07

Datum:
21.1.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 23. Mai 2006, Az: 16/2 Ca 429/06, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. März 2007, Az: 17 Sa 1787/06, Urteilnachgehend BVerfG, 26. April 2010, Az: 1 BvR 910/10, Beschluss

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 – 17 Sa 1787/06 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 6 AZR 556/07 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet
(§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Brühler    
        
    Spelge    
        
        
        
    Kapitza    
        
    Koch    
        
        


Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen


Nach oben