Arbeitsrecht

Aufrechnung in der Insolvenz

Aktenzeichen  6 AZR 580/07

Datum:
21.1.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 23. Mai 2006, Az: 16/2 Ca 9966/05, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. März 2007, Az: 17 Sa 1788/06, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 – 17 Sa 1788/06 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2006 – 16/2 Ca 9966/05 – abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.284,26 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit dem 1. Januar 2003 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 6 AZR 593/07 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet
(§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Brühler    
        
    Spelge    
        
        
        
    Kapitza    
        
    Koch    
        
        


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