Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvC 14/21

Datum:
2.11.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20211102.2bvc001421
Normen:
§ 13 Nr 3a BVerfGG
§ 96 BVerfGG
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 22. Juli 2021, Az: 2 BvC 14/21, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro festgesetzt.

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