Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 3295/07

Datum:
18.7.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend KG Berlin, 23. Oktober 2007, Az: 1 W 76/07, Beschlussvorgehend LG Berlin, 25. Januar 2007, Az: 84 T 442/06, Beschlussvorgehend AG Schöneberg, 30. August 2006, Az: 70 III 101/06, Beschlussvorgehend BVerfG, 11. Januar 2011, Az: 1 BvR 3295/07, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 55.000 € (in Worten: fünfundfünfzigtausend
Euro) festgesetzt.

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