Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 2365/09

Datum:
19.7.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110719.2bvr236509
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend OLG Nürnberg, 13. Juli 2009, Az: 1 Ws 304/09, Beschlussvorgehend LG Regensburg, 22. Mai 2009, Az: StVK 17/1998, Beschlussvorgehend BVerfG, 22. Dezember 2009, Az: 2 BvR 2365/09, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 4. Mai 2011, Az: 2 BvR 2365/09, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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