Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 1670/09

Datum:
11.8.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100811.1bvr167009
Normen:
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 12. Juni 2009, Az: L 12 KR 1091/09 KO-A, Beschlussvorgehend BVerfG, 20. April 2010, Az: 1 BvR 1670/09, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs.
2 Satz 2 RVG).

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen