Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 673/17

Datum:
13.9.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rs20190913.1bvr067317
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 8. Februar 2017, Az: XII ZB 586/15, Beschlussvorgehend OLG Hamm, 3. November 2015, Az: II-3 UF 9/14, Beschlussvorgehend AG Ahaus, 9. Dezember 2013, Az: 12 F 235/13, Beschlussvorgehend BVerfG, 26. März 2019, Az: 1 BvR 673/17, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

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