Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 2795/09

Datum:
9.9.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rs20190909.1bvr279509
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 18. Dezember 2018, Az: 1 BvR 2795/09, Beschluss

Tenor

Unter Berücksichtigung der besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und der Förderung des Verfahrens durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 230.000 Euro (in Worten: zweihundertdreißigtausend Euro) festgesetzt.

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