Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 16/13

Datum:
7.1.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20200107.1bvr001613
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 13. November 2012, Az: VI ZR 330/11, Urteilvorgehend BVerfG, 6. November 2019, Az: 1 BvR 16/13, Beschluss

Tenor

Unter Berücksichtigung der hohen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) wird der Gegenstandswert auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen