Arbeitsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

Aktenzeichen  1 BvR 427/14

Datum:
4.7.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Stattgebender Kammerbeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180704.1bvr042714
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BAG, 22. Januar 2014, Az: 7 AZN 1218/13, Beschlussvorgehend Landesarbeitsgericht Nürnberg, 27. September 2013, Az: 3 Sa 738/12, Urteilvorgehend ArbG Bamberg, 23. Oktober 2012, Az: 5 Ca 1208/11, Urteil

Tenor

1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2013 – 3 Sa 738/12 – und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 – 5 Ca 1208/11 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2013 – 3 Sa 738/12 – wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 – 7 AZN 1218/13 – gegenstandslos.
3. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

Gründe

1
Die Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung angenommen (§ 93c Abs. 1, § 93a Abs. 2 b BVerfGG). Sie hat Erfolg, weil die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (vgl. dazu BAG, Urteil vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 – 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ). Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 – überschreitet diese Rechtsprechung die Grenzen vertretbarer Auslegung und zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


Ähnliche Artikel

Mobbing: Rechte und Ansprüche von Opfern

Ob in der Arbeitswelt, auf Schulhöfen oder im Internet – Mobbing tritt an vielen Stellen auf. Die körperlichen und psychischen Folgen müssen Mobbing-Opfer jedoch nicht einfach so hinnehmen. Wir klären Rechte und Ansprüche.
Mehr lesen

Das Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse dienen dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers und helfen oft den Bewerbern in die engere Auswahl des Bewerberkreises zu gelangen.
Mehr lesen


Nach oben