Arbeitsrecht

Zulassung der Rechtsbeschwerde; Wirkung der Entscheidung der Einigungsstelle über Maßnahme im Sinne des § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 PersVG SL 1973

Aktenzeichen  5 PB 1/17, 5 PB 1/17 (5 P 1/18)

Datum:
8.1.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:080118B5PB1.17.0
Normen:
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG
§ 92 Abs 1 S 2 ArbGG
§ 80 Abs 1 Buchst b Nr 1 PersVG SL 1973
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 5. Dezember 2016, Az: 5 A 16/16, Beschlussvorgehend Verwaltungsgericht des Saarlandes, 25. November 2015, Az: 9 K 2126/14

Gründe

1
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 ist gemäß § 113 Abs. 2 SPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
2
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Wirkung der Entscheidung der Einigungsstelle über die personelle Maßnahme der Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne des § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 SPersVG zukommt, wenn der von einer solchen Entscheidung betroffene Arbeitnehmer in seiner Tätigkeit keine hoheitlichen Befugnisse ausübt.

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