Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Erläuterungsbedürftigkeit des Begriffs der „Textform“ in der Widerspruchsbelehrung; unterschiedliche Angaben zur Widerspruchsfrist in der Verbraucherinformation und im Begleitschreiben; widersprüchliche Rechtsausübung des sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen Unwirksamkeit berufenden Versicherungsnehmers
Markenbeschwerdeverfahren – „AUTOSTADT BITBURG (Wort-Bild-Marke)/Autostadt“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Dienstleistungsähnlichkeit und –identität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung