Markenbeschwerdeverfahren – „Chino/Shino/SHINO“ – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr aus sonstigen Gründen
Markenbeschwerdeverfahren – „Gütegemeinschaft AutoBerufe Mehr Zukunft mit Zertifikat (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Nichtannahmebeschluss: Unvertretbare Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig verletzt Art 103 Abs 1 GG – Gehörsverletzung jedoch bei Unbegründetheit der Anhörungsrüge nicht kausal für Sachentscheidung – hier: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vertretbarer Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen im Zivilprozess