Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft nach vorausgegangenem Grundstückserwerb vom Gesellschafter
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014 II R 16/13 – Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit)
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutz gegen die Nennung eines e.V. im Verfassungsschutzbericht eines Landes – hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei noch ausstehendem Hauptsacheverfahren – zudem Rechtsschutzziel nicht mehr erreichbar, nachdem Verfassungsschutzbericht bei Beschwerdeerhebung bereits öffentlich war
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV) durch überhöhte Anforderungen an die Willensbekundung über die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft – hier: Mitgliedschaft in einer Jüdischen Kultusgemeinde – Kundgabe der Religionszugehörigkeit „mosaisch“ gegenüber der Meldebehörde im vorliegenden Fall hinreichend
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Missbräuchlichkeit bei gravierendem Begründungsmangel und unklarem Beschwerdegegenstand – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 200 Euro