Markenbeschwerdeverfahren – „Bolschoi Staatsballett (Wort-Bild-Marke)“ – die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft ist bereits im Eintragungsverfahren zu prüfen
(Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen Entscheidungen des VerfG Potsdam, mittelbar gegen § 17a des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes richten)