Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung – hier: Gefahrenprognose gem § 60 AufenthG 2004 unter Annahme getrennter inländischer Fluchtalternativen einzelner Mitglieder einer afghanischen Familie ohne Erörterung der Maßgaben des Art 6 GG
Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt – zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde