(Krankenversicherung – Vergütung für Krankenhausbehandlungen – Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser – Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung von § 8 Abs 9 KHEntgG aF)
Krankenversicherung – Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse – Prüfung einer Krankenhausbehandlung durch den MDK – Beginn der Sechs-Wochen-Frist bei ambulant durchführbaren Operationen nur bei ordnungsgemäßer Information der Krankenkasse über den Grund der stationären Leistungserbringung – Beschränkung der Krankenkasse und des MDK bei einer einzelfallbezogenen Abrechnungsprüfung nach Ablauf der Ausschlussfrist – Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen – Nachrang der stationären Versorgung auch bei Katalogleistungen
Krankenversicherung – keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlungsmethode im Krankenhaus – Fehlen eines Negativvotums des Gemeinsamen Bundesausschusses – in-vitro Aufbereitung
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier zudem fehlende Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung trotz hoher Gutachterkosten, die jedoch durch gerichtlichen Beweisbeschluss verursacht worden waren
Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Fahreignungszweifel wegen Alkoholmissbrauchs; Rehabilitierungsinteresse; Diskriminierung