Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft bei Durchführung von Einkaufs- und Einfuhrfahrten auf Veranlassung eines allein im Umsatzgeschäft tätigen Hintermannes
Anforderungen an die Urteilsgründe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung; Berücksichtigung des Grenzwertes des Gesamtstrafübels
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichtverletzung des Prozessbevollmächtigten durch Anweisung der Vorlage der Berufungsbegründungsschrift „bei Gelegenheit“