Markenbeschwerdeverfahren – “Toffee to go” – keine Unterscheidungskraft – hilfsweise Einschränkung des Warenverzeichnisses führt nicht zur Bejahung der Unterscheidungskraft
Strafverfahren wegen besonders schweren Raubs und Erpressung: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat; finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme