Markenbeschwerdeverfahren – „K-Mail Order“ – wesentliche Verfahrensmängel – Aufhebung des Beschlusses der Markenstelle – Zurückverweisung an das DPMA zur erneuten Entscheidung – kein hinreichend geregeltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung – ungenügend zwischen den einzelnen Dienstleistungen differenzierende Begründung
Markenbeschwerdeverfahren – „NETBOX/webbox“ – Kostenentscheidung – zum Grundsatz der Kostentragung und der Auferlegung zu Lasten einer Partei – geringe Aussicht auf Erfolg der Beschwerde – Spielraum zur argumentativen Verbesserung der Rechtsposition – Rücknahme der Beschwerde zwölf Tage vor mündlicher Verhandlung – kein sorgfaltswidriges Verhalten
Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate – knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich – jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener Rechtsbehelfe (§§ 202 S 2 SGG, 198 ff GVG – Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)