(Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 2 AO – Überwiegen der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei eingeschränktem Verlustausgleich)
Ergänzungsbescheid zur nachträglichen Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben – Geringe Beteiligung an der Komplementär-GmbH als notwendiges Sonderbetriebsvermögen