Markenbeschwerdeverfahren – „Robert Enke“ – bei wenig fassbare Waren aus dem Medienbereich beschreiben offene Bezeichnungen, wie Personennamen, den Inhalt nicht in einer den Markenschutz verhindernden Weise – bei Personennamen ist keine Genehmigung ihrer Träger zur Markenanmeldung erforderlich um ersichtliche Täuschungsgefahr auszuschließen – Namensrechte und andere Persönlichkeitsrechte sind relative Schutzhindernisse – keine Prüfung im Rahmen der absoluten Schutzhindernisse
Nichtzulassungsbeschwerde – Zurückverweisung der Berufung durch Beschluss – Ermessensentscheidung – Verletzung eines Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs – Vorliegen neuer Gesichtspunkte für eine andere Beurteilung – sozialgerichtliches Verfahren
Sozialgerichtliches Verfahren – Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Anweisung an geschulte und sonst zuverlässige Fachkraft