Markenbeschwerdeverfahren – „SX5E (IR-Marke)“ – Bezeichnungen von Wertpapierindizes sind grundsätzlich als Marke eintragbar – keine Merkmalsbeschreibung – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft
Eingeschränkte Wegefähigkeit – Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes