Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit
(Verfallsanordnung: Ermessensentscheidung bei Vorhandensein von Vermögenswerten bis zur Höhe des verfallbaren Betrages; gesamtschuldnerische Haftung von Mitangeklagten und Berücksichtigung steuerlicher Belastungen)
Erteilung der Klausel an den Zessionar als Rechtsnachfolger: Prüfung des Eintritts des Zessionars in die Sicherungsvereinbarung zwischen Schuldner und Zedent; Annahme einer Vollstreckungsbedingung aufgrund einer Interessenabwägung