Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Glaubwürdigkeit von Zeugen; Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme gegen Ruhestandsbeamte
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen (§ 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG) wegen Personalknappheit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln