(Umsätze einer „männlichen Stripgruppe“ können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegen – Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 21 UStG – Anwendbarkeit des § 68 Satz 1 FGO auf Ermessensverwaltungsakte)
(Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar – Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten – Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG – Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung – Zwangsläufigkeit von Aufwendungen – Familienleistungsausgleich)
(Zuständigkeit eines Finanzamts für Konzernbetriebsprüfung für landwirtschaftliche Betriebe aller Größenordnungen – Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage – Verfassungsmäßigkeit von § 165 Abs. 2 Satz 1 AO und § 171 Abs. 8 Satz 1 AO)
Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift – Darlegung einer Divergenz – Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.10.2011 X R 48/09 – Nichtabziehbarkeit von Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen als Sonderausgabe – Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten – Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung – Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG)