(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung – Überbrückungsgeld gem § 51 StVollzG für Haftentlassene – Vermögen bei Zuflusszeitpunkt vor Antragstellung – keine zweckbestimmte Einnahme iS § 11 Abs 3 SGB 2)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)