Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts – Verletzung des Verbotes objektiver Willkür – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „verfolgungsbedingten Vermögensverlustes“ in § 1 Abs 6 VermG im Zusammenhang mit der Beschlagnahme und Pfändung von Aktien – hier: keine Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG folgenden Willkürverbotes durch Ablehnung eines Vermögensverlustes bei bloßer Beschränkung der Verfügungsbefugnis – Im Übrigen teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung