Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des Insolvenzverfahrens – Anordnung einer Nachtragsverteilung – Unterbrechung des die Insolvenzmasse betreffenden Einspruchsverfahrens – Beseitigung des Rechtsscheins eines nichtigen Verwaltungsakts – vereinfachtes Insolvenzverfahren
(Keine Beschwer durch einen Einkommensteuerbescheid, wenn der Streit um die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen im jeweiligen Veranlagungszeitraum keine steuerliche Auswirkung hat – Wirkung des § 35b GewStG)