Markenbeschwerdeverfahren – „TriTec TriTec Computersysteme (Wort-Bild-Marke)/TRiTEC ELECTRONIC GMBH (Wort-Bild-Marke)“ – zur Einrede der Nichtbenutzung – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Diagnostizierverfahren“ – zum Patentierungsausschluss als Diagnostizierverfahren – Verwendungsanspruch;