GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die Kündigung eines Beherrrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte Gesellschaft
Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer Verwaltungsentscheidung – hier durch eine Behörde vorgenommene steuerrechtlich relevante Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe – mit Art 19 Abs 4 GG nicht vereinbar – zur gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung der Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistischen Bundesamtes zur Qualifikation eines Betriebes iSd InvZulG 1999 – Verbot, die in Art 19 Abs 4 GG garantierte Wirksamkeit des Rechtsschutzes durch die Gewährung einer behördlichen Letztentscheidungsbefugnis aufzugeben