(Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile – Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern – Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG)
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel – Widerlegung der Beweiswirkung eines Eingangsstempels – Eidesstattliche Versicherung kein geeigneter Beweismittel
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.03.2011 I R 23/10 – Besteuerungsrecht für Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates) – Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs von Art. 16 DBA-Schweiz 1992 – Rechtsgrund für die Zahlung einer Vergütung bei geschäftsführender als auch geschäftsführungsüberwachender Funktion – Wegfall der Bindung an die Würdigung des FG – Einheitlichkeit der Kostenentscheidung bei nur teilweiser Zurückverweisung)
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungswidrigkeit des § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 wegen Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der Bestimmung des Bemessungsentgelts