(Arbeitslosengeld – Anrechnung von Nebeneinkommen – Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 – keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit)
Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB – Völkerstrafgesetzbuch – ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GGGarantie des gesetzlichen Richters
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung