Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung, die nach verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB erfolgte
Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit – hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls weniger als 5 % – Unverhältnismäßigkeit wegen mangelnder Erforderlichkeit der Sanktionierung zur Erreichung des Gesetzeszwecks – keine Sanktionierung „systematischen“ fachfremden Tätigwerdens unabhängig von dessen Umfang
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 30.000 Euro – Angemessene Erhöhung über den subjektivem Wert hinaus bei Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von allgemeiner Bedeutung
Absenkung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten bei Renteneintritt vor dem 63. Lebensjahr nach § 23 Abs 8 S 1 Nr 1 ALG verfassungsgemäß – Parallelentscheidung zu BVerfG, 11.01.2011, 1 BvR 3588/08