Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei Änderung der Rechtsauffassung durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung
(Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG im Veranlagungszeitraum 2001 – § 34 Abs. 3 EStG als Sozialzwecknorm – Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens bei Veräußerung von Inlandsbeteiligungen und von Auslandsbeteiligungen)