Patentbeschwerdeverfahren – „Transimpedanzverstärkeranordnung für hohe Schaltfrequenzen“ – Erlass eines Zurückweisungsbeschlusses aufgrund einer „Unklarheit“ eines Merkmals in einem Patentanspruch – keine Auseinandersetzung mit einem gesetzlichen Zurückweisungsgrund – Unbegründetheit des Zurückweisungsbeschlusses – wesentlicher Verfahrensmangel – Rückzahlung der Kosten der Beschwerde
Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision – Voraussetzung für Revisionszulassung aufgrund objektiv willkürlicher Entscheidung des FG in Schätzungsfällen