Patenteinspruchsverfahren – „Dichtungssystem in einem trennbaren Dachbereich eines Kraftfahrzeuges“ – mehrere beteiligte Firmen, gemeinsames Interesse der in ein gemeinsames Projekt eingebundenen Beteiligten – Weiterverbreitung der Kenntnisse über die Entwicklung an beliebige Dritte ist nicht zu erwarten – angeblich ohne Geheimhaltungspflicht erfolgte Auslieferung des Dichtungssystems kann öffentliche Zugänglichkeit einer Vorbenutzung nicht begründen – zur Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 S. 2 ZPO im Einspruchsverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – „Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste“ – zur Beschwerdeberechtigung – Beschwerdeführer muss in seinem berechtigten Interesse betroffen sein – Ergänzung der Zutaten – Änderung der Spezifikation
Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht wegen nicht vorgelegter Unterlagen eines Beteiligten; Besetzung des Gerichts; Information über Sach- und Streitstoff bei Richterwechsel