Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Tatsachen in der Rechtsbeschwerdeinstanz – Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zulassung einer vom Nichtigkeitskläger erst in zweiter Instanz aufgefundenen Entgegenhaltung – Scheibenbremse